Egal, ob Logo, Broschüre, Website oder agiles Projekt: Vor der Arbeit kommt das Angebot. Wir erklären, was drinstehen muss, damit Kreative und ihre Kunden auf der sicheren Seite sind. Teil 4 unserer Serie.

● Nachdem wir in Teil 1, Teil 2 und Teil 3 bereits wichtige Fragen zur Angebotserstellung geklärt haben, folgt nun der letzte Streich unserer Serie »Deal? Deal!«, in dem wir uns unter anderem mit dem Kleingedruckten beschäftigen.
Sind Projektmanagement und Beratung berechenbar?
»Unbedingt!«, sagt Victoria Ringleb. »Design wird immer mehr zum strategischen Erfolgsfaktor für Unternehmen, und die Rolle des Gestalters verändert sich entsprechend. Er wird immer häufiger als Projektmanager, Koordinator, Moderator und Berater eingesetzt. Diese Form der Dienstleistung muss natürlich bezahlt werden.« Vorsicht: Diese Leistungen müssen mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet werden.
Brauche ich AGB? Und was gehört hinein?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind absolut notwendig und sollten mit jedem Angebot übergeben werden. Vorsicht: Es reicht nicht, sie einfach online zu stellen. Sie müssen sie erkennbar für den Kunden in Ihr Angebot einbeziehen! Strichpunkt etwa weist vorne im Angebot darauf hin: »Unsere Leistungen bieten wir Ihnen auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den nachfolgenden Konditionen an . . .«
Zu den wichtigsten Punkten in den AGB gehören das Handling von offenen Dateien oder Originalen, Vergütung, Fälligkeit, Abnahme und Verzug, Nutzungsrechte und der Umgang mit ihnen, Namennennungspflicht, Korrekturen, Belegexemplare, Nutzung des Designs als Referenz, Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, Haftungsfragen, Vertragsauflösung, Stornokosten und Gerichtsstand.
Macht man Geschäfte mit größeren Unternehmen, werden diese Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstwahrscheinlich aushebeln, so Jochen Rädekers Erfahrung: »Bei manchen öffentlichen Ausschreibungen ist es sogar ein Ausschlusskriterium, AGB beizulegen.« Das bedeute aber nicht, dass man nicht über die Unternehmens-AGB beziehungsweise Rahmenverträge verhandeln könne, sagt Rädeker. Aufpassen müsse man besonders, wenn es um die Rechte Dritter sowie die Haftung bei Schadensfällen geht. So könne man zum Beispiel vereinbaren, dass der Kunde nach schriftlicher Freigabe selbst für Fehler haftet.
Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit einem Anwalt halten. »AGB sind die hohe Kunst des Vertragsrechts«, so Alexander Koch. »Eine falsche Formulierung kann zur Nichtigkeit der kompletten Klausel führen.« Er rät daher dringend davon ab, fremde AGB ohne das erforderliche Hintergrundwissen zu verändern. Auch bei Muster-AGB, wie sie etwa die AGD ihren Mitgliedern anbietet, kann es ratsam sein, sie gemeinsam mit einem Anwalt an das eigene Leistungsspektrum anzupassen.
Was muss ich bei Angeboten für agile Projekte beachten?
Zunächst einmal muss man sichergehen, dass der Kunde unter agiler Arbeitsweise dasselbe versteht wie man selbst – und dass die Methode für das Projekt geeignet ist. Hat der Kunde ein klares Ergebnis vor Augen inklusive Fertigstellungstermin, ist sie meist nicht der richtige Weg. Weiß man aber am Anfang noch nicht genau, wie das Endprodukt aussehen soll, und will flexibel auf neue Anforderungen reagieren können, ist agiles Arbeiten sinnvoll.
Zu Beginn eines solchen Projekts kann man meist keine konkreten Aussagen über den Preis machen, wohl aber einen ungefähren Rahmen nennen. Strichpunkt plant beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Sprints und Manntagen pro Woche ein und hält im Angebot fest, was ein entsprechendes Sprint-Volumen kostet – mit dem Hinweis »Bei derzeitigem Projektstand erwarten wir eine Summe von . . .«. Zudem beschreibt die Agentur, was in welchem Sprint erreicht werden soll – angefangen mit dem Kick-off und der Definition von Gestaltungsrichtlinien über die Visualisierung von Interaktionselementen und ersten Prototypen bis hin zu Templates und finalem Testing.
Die Kosten am Ende können leicht vom ursprünglichen Angebot abweichen – auch mal nach unten, wenn etwas schneller geht als erwartet. Das freut den Kunden und sorgt für Vertrauen in die agile Arbeitsweise. Da der Kunde sich in gewisser Weise ausliefert, wenn er ohne klares Ziel vor Augen seine Agentur nach Stunden bezahlt, sind bei agilen Projekten Transparenz und offene Kommunikation besonders wichtig.
Was muss ich bei internationalen Kunden beachten?
In den AGB sollte man als Gerichtsstand immer den eigenen Standort benennen und die Anwendung deutschen Rechts festlegen. Ansonsten ziehen Sie unbedingt einen Anwalt hinzu, der sich mit dem jeweiligen Landesrecht auskennt, und setzen Sie einen Rahmenvertrag auf. Innerhalb der EU sind Verträge in der Regel unproblematisch.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei Unklarheiten mit den AGB, Haftungsfragen, Ihnen unverständlichen Vertragsklauseln von Kundenseite – und: »Sobald man merkt, dass etwas stockt, oder die Zusammenarbeit mit einem Kunden nicht mehr funktioniert, sollte man sich damit beschäftigen, wie man aus einem Auftrag eventuell wieder herauskommt«, rät Alexander Koch. Berufsverbände bieten oft kostenlose Erstberatungen an, in denen die Mitglieder schnell klären können, ob sie das Problem selbst lösen können oder die Sache besser einem externen Rechtsanwalt geben sollten.
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