… ist laut Anke Herbener, Vorsitzende des Fachkreises Full-Service-Digitalagenturen beim BVDW e. V. im Hauptstadtbüro in Berlin, ein Fehler. Teil 2 der Serie zum Thema »Fehler vermeiden« …

Anke Herbener ist Vorsitzende des Fachkreises Full-Service-Digitalagenturen beim BVDW e. V. im Hauptstadtbüro in Berlin
●»Viele Freelancer beginnen zu arbeiten, ohne vorher wirklich klargestellt zu haben, welche Leistung sie erbringen sollen. Dabei reicht es schon, wenn Sie auf die Anfrage mit einer E-Mail antworten, die wie ein Rebriefing festhält, dass die Agentur oder das Unternehmen Sie zum Beispiel für zehn Manntage bucht, um dies und das zu tun. Man sollte auch definieren, wie viele Korrekturläufe in der Dienstleistung inbegriffen sind und dass man das Recht zur zweimaligen Nachbesserung hat.
Zudem können Sie 10 Prozent des Honorars vorab und die übrigen 90 Prozent in monatlichen Abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Alternativ können Sie als Liefer- und Zahlungseckpfeiler auch Milestones vereinbaren. Am besten nutzen Sie hierfür Angebotsvorlagen, die Sie selbst erstellen oder sich von einem Anwalt aufsetzen lassen.
Um die eigene Leistung nachzuweisen, reichen übrigens ebenfalls E-Mails, die belegen, dass man die Liefertermine eingehalten und geleistet hat, was vereinbart wurde. Schicken Sie dem Auftraggeber wöchentlich eine Auflistung der gearbeiteten Stunden und dieser widerspricht nicht, sind diese genehmigt. Will der Kunde nicht bezahlen, sollte man den Anspruch selbstverständlich geltend machen. Dafür müssen Sie nicht gleich zum Anwalt laufen, manchmal reicht auch ein formeller Brief, in dem Sie die erbrachten Leistungen noch einmal klar auflisten und den Kunden auffordern, das Honorar zu begleichen, ansonsten würden Sie Ihren Anwalt einschalten. Normalerweise bewegt ein solch professionelles Vorgehen die säumigen Auftraggeber bereits zur Zahlung.«

Oder gleich Mini-Abo bestellen und stets auf dem Laufenden sein!
[1813]